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KiloWattWerk Ratgeber

ZEV, vZEV oder EVG: Welches Modell passt zu Ihrer Liegenschaft?

Hinter drei Abkürzungen steckt eine einzige Frage: Wie kommt der Strom vom Dach zu den Menschen im Haus?

Warum es mehrere Modelle gibt

Eine PV-Anlage erzeugt Strom am Gebäude, doch Produktion und Verbrauch fallen nicht immer gleichzeitig an und werden nicht automatisch derselben Partei zugeordnet. Eigentümerschaft, Mietparteien, Anlagenbetreiberin und Netzbetreiber brauchen deshalb ein Modell für Messung, Preis und Rechnung. ZEV, vZEV und EVG beschreiben unterschiedliche Wege, diese Rollen zu organisieren.

Für die Wahl zählen die vorhandenen Zähler, die Zahl der Verbrauchsstellen, das Lastprofil und die Bedingungen des örtlichen Netzbetreibers. Vor Vertragsbeginn legt KiloWattWerk offen, welches Modell am Standort verfügbar ist, wer abrechnet und welcher Tarif angewendet wird.

ZEV: der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Beim ZEV werden Verbrauchsstellen für die Nutzung des vor Ort erzeugten Stroms zusammengeschlossen. Die Eigentümerschaft sollte dabei zuerst klären, wer die Teilnehmenden verwaltet, die Messwerte erhält und Stromrechnungen erstellt. Das Mess- und Tarifmodell für die konkrete Liegenschaft gehört in die Projektprüfung.

Müssen alle Mieter mitmachen? Eine pauschale Antwort ist ohne das konkrete Modell und die Vertragsunterlagen nicht belastbar. Ob und wie Mietparteien eingebunden werden können, muss für das gewählte Modell, das Gebäude und die Vertragsunterlagen geprüft werden. Eine solche Entscheidung sollte vor der Offerte erklärt werden, statt sie aus einer Abkürzung abzuleiten.

vZEV: dasselbe Prinzip, ohne Umbau am Messnetz

Beim virtuellen Zusammenschluss bleibt die Zuordnung von lokalem Solarstrom und Netzbezug eine Mess- und Abrechnungsaufgabe. Ob die vorhandene Infrastruktur im konkreten Haus ohne Anpassung genutzt werden kann, prüft KiloWattWerk mit den zuständigen Stellen. Die Messlösung von KiloWattWerk unterscheidet Solarstrom, Netzbezug und allfällige Speichernutzung.

Im vZEV wird der Solarstrompreis vertraglich innerhalb der geltenden Grenzen festgelegt. Bei Miet- und Pachtverhältnissen liegt er pauschal bei höchstens 80 Prozent des vergleichbaren externen Standardstromprodukts. Den definitiven Tarif prüft und dokumentiert KiloWattWerk für jedes Gebäude. Die Startseite erklärt die Preislogik und die Abrechnung im Detail.

EVG und vEVG: die Konditionen des Netzbetreibers

Bei EVG und vEVG bestimmen das angebotene Produkt und die jeweils gültigen Bedingungen des zuständigen Netzbetreibers Rabatt, Gebühren und Abrechnungsablauf. Deshalb lässt sich für diese Modelle kein allgemeiner Solarstrompreis aus der vZEV-Regel ableiten. Ob ein solches Angebot am Standort besteht, ist vor der Modellwahl zu prüfen.

Für die Eigentümerschaft ist hier wichtig, die Aufgabenverteilung schriftlich zu sehen: Wer liefert Messdaten, wer rechnet gegenüber Mietparteien ab und was übernimmt KiloWattWerk im Anlagenbetrieb? Die Antwort hängt vom konkreten Netzbetreiberprodukt ab.

Was Mietparteien davon haben

Mietparteien sollen nachvollziehen können, welcher Teil ihres Strombezugs aus der lokalen Anlage stammt und welcher aus dem Netz. Beim vZEV bietet die genannte Preisgrenze einen Rahmen für lokalen Solarstrom; beim EVG beziehungsweise vEVG gelten die Konditionen des Netzbetreibers. Der tatsächliche Vorteil ergibt sich erst aus dem Tarif und dem Verbrauch des konkreten Haushalts.

Entscheidend ist eine lesbare Rechnung: Solarstrom, Netzbezug, Netznutzung und weitere Gebühren sollen erkennbar sein. Damit können Mietparteien den Preis des lokalen Stroms mit dem übrigen Bezug vergleichen, ohne das Abrechnungsmodell selbst betreiben zu müssen.

Wer misst und wer rechnet ab

Wer stellt die Stromrechnung? Im vZEV organisiert KiloWattWerk die Messung und Abrechnung und kann dafür einen spezialisierten Dienst einsetzen. Beim EVG oder vEVG gelten die Prozesse des Netzbetreibers. Wer die konkrete Rechnung ausstellt, wird vor Vertragsbeginn für den Standort festgelegt.

Das interne Energie-Cockpit überwacht Produktion, Speicher und Lasten, erkennt Abweichungen und liefert die Grundlage für eine nachvollziehbare Abrechnung. Es ersetzt nicht die Entscheidung über Teilnehmer, Messstellen und Rechnungsweg; diese muss im Projekt dokumentiert sein.

Was passiert bei einem Mieterwechsel? Der Vertrag regelt Wechsel der Teilnehmenden und Leerstände. Messung und Abrechnung sollen so aufgebaut werden, dass sich Änderungen im Gebäude administrativ beherrschen lassen.

Welches Modell für welches Gebäude

Für ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Verbrauchsstellen lohnt es sich, ZEV und vZEV mit den vorhandenen Messpunkten zu prüfen. Ist beim örtlichen Netzbetreiber ein EVG- oder vEVG-Angebot vorhanden, gehört dessen Tarif- und Abrechnungsmodell in denselben Vergleich. Eine pauschale Empfehlung ohne Adresse, Verbrauch und Angaben zum Netzbetreiber wäre wenig hilfreich.

Bringen Sie im Erstgespräch deshalb drei Fragen mit: Wer nimmt teil? Wer stellt die Rechnung? Welche Konditionen gelten am Standort? Der Dach-Check von KiloWattWerk liefert die Grundlage für die anschliessende Modellprüfung.