KiloWattWerk Ratgeber
Was Solar-Contracting der Eigentümerschaft und den Mietparteien bringt
Statt eines Pachtzinses für das Dach steht ein tieferer Strompreis im Haus – dieser Tausch lässt sich ausrechnen.
Kein Pachtzins – und trotzdem ein Vorteil
Bekomme ich Geld für mein Dach? Im KiloWattWerk-Contracting nicht: Die Eigentümerschaft stellt eine geeignete Dachfläche langfristig ohne Dachmiete oder Pachtzins bereit. KiloWattWerk übernimmt dafür die Anlageninvestition und den laufenden Betrieb. Als Nutzen bietet das Modell günstigeren lokal erzeugten Strom im Gebäude.
Wer diesen Strom tatsächlich bezieht, ist für die Verteilung des Vorteils entscheidend. Nutzt die Eigentümerschaft selbst Strom im Haus, kann sie vom Solarstrompreis profitieren. Beziehen nur Mietparteien den Strom, entsteht ihre Ersparnis zunächst bei ihnen. Ein zusätzlicher Vorteil für eine nicht selbst verbrauchende Eigentümerschaft lässt sich daraus nicht einfach behaupten; er muss projektspezifisch geklärt und vereinbart werden.
Die Preisregel im vZEV
Wie hoch ist der Solarstrompreis? Im vZEV wird er vertraglich innerhalb der geltenden Preisgrenzen festgelegt. Bei Miet- und Pachtverhältnissen beträgt er pauschal höchstens 80 Prozent des vergleichbaren externen Standardstromprodukts. Der tatsächlich vereinbarte Tarif wird für jedes Gebäude geprüft und dokumentiert. Beim EVG beziehungsweise vEVG gelten stattdessen Produkt, Rabatt und Gebühren des zuständigen Netzbetreibers.
Wer legt den Tarif fest? Im vZEV wird der Preis im Contractingvertrag nach der projektspezifischen Prüfung vereinbart; beim EVG oder vEVG geben das Netzbetreiberprodukt und seine gültigen Bedingungen den Rahmen vor. Die KiloWattWerk-Startseite beschreibt diese Unterscheidung. Sie ersetzt keine Offerte mit dem am Standort tatsächlich gültigen Tarif.
Was Mietparteien konkret merken
Solarstrom aus dem eigenen Gebäude kann einen Teil des bisherigen Netzbezugs ersetzen. Die Rechnung muss erkennen lassen, was lokal erzeugt und was weiterhin aus dem Netz bezogen wurde. Erst dann können Mietparteien den Preisunterschied nachvollziehen. Wie gross ihr Vorteil ausfällt, hängt vom tatsächlichen Verbrauch zur Produktionszeit, einer allfälligen Speichernutzung und dem projektspezifischen Tarif ab.
KiloWattWerk beschreibt eine Messlösung für Solarstrom, Netzbezug und Speicher und organisiert im Contracting die Abrechnung. Ein spezialisierter Abrechnungsdienst kann dafür eingesetzt werden. Reststrom, Netznutzung und weitere Gebühren sollen auf der Rechnung transparent ausgewiesen werden.
Was die Eigentümerschaft an Risiko und Administration abgibt
KiloWattWerk finanziert, plant, baut und betreibt die PV-Anlage samt Batterie. Während der Vertragslaufzeit trägt das Unternehmen auch Wartung, Reparaturen, Ersatz, Monitoring und Anlagenversicherung. Die Organisation von Messung und Abrechnung gehört ebenfalls zum Modell. Das entlastet Eigentümerschaft und Verwaltung von Aufgaben, die bei einer eigenen Anlage selbst zu vergeben und zu kontrollieren wären.
Diese Entlastung hat Grenzen: Allgemeine Arbeiten am Gebäude und Schäden, die durch die Eigentümerschaft verursacht werden, sind ausdrücklich ausgenommen. Wer für einen konkreten Dachzustand, Zugang oder bauliche Massnahmen zuständig ist, muss der Dachnutzungs- und Contractingvertrag klar zuordnen.
Dach, Unterhalt und Liegenschaftswert
Die Dachfläche bleibt Teil der Liegenschaft, wird aber während der vereinbarten Laufzeit für die Anlage bereitgestellt. Planbare Dacharbeiten müssen früh koordiniert werden. Zuständigkeiten, Kosten und Termine für Demontage und Wiederaufbau werden im Dachnutzungs- und Contractingvertrag geregelt.
Ein höherer Liegenschaftswert lässt sich ohne Objektprüfung nicht versprechen. Nach Vertragsende soll die Anlage gemäss der vereinbarten Übergaberegelung an die Eigentümerschaft übergehen. Für eine Eigentümerversammlung lohnt sich deshalb der Blick auf beide Phasen: den Strom- und Betriebsnutzen während des Vertrags und die vertraglich geregelte Übergabe danach.
Ein Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Modellrechnung mit Platzhaltern – keine Offerte und keine Aussage zu einem bestimmten Gebäude.
- Tragen Sie den vergleichbaren externen Strompreis als [Referenzpreis] ein. Der Solarstrompreis im vZEV wird für das Projekt vereinbart; bei Miet- und Pachtverhältnissen liegt er höchstens bei 80 Prozent × [Referenzpreis].
- Schätzen Sie den lokal genutzten Solarstrom als [Eigenverbrauch in kWh]. Entscheidend ist nicht die gesamte Produktion, sondern der Strom, der tatsächlich im Haus genutzt und entsprechend abgerechnet wird.
- Der rechnerische Vorteil der beziehenden Parteien lautet: [Eigenverbrauch in kWh] × ([Referenzpreis] − [vereinbarter Solarstrompreis]). Trennen Sie dafür den Verbrauch der Eigentümerschaft von jenem der Mietparteien.
- Stellen Sie diesem Vorteil das fehlende Dachentgelt und die von KiloWattWerk übernommenen Anlagenaufgaben gegenüber. Bei einer nicht selbst verbrauchenden Eigentümerschaft darf kein eigener Strompreisvorteil angesetzt werden, bevor er vertraglich zugeordnet ist.
So wird aus dem Satz „günstiger Strom statt Dachmiete“ eine überprüfbare Rechnung. Die Platzhalter werden erst mit Verbrauchs- und Projektdaten des Gebäudes gefüllt.
Was projektspezifisch geprüft wird
Für eine belastbare Entscheidung braucht es die nutzbare Dachfläche, den Jahresverbrauch und dessen Verteilung auf Tag und Nacht. Zusätzlich sind das vor Ort verfügbare Strommodell, die Netzbetreiberbedingungen, der Anteil lokal genutzten Solarstroms und die Rolle einer Batterie zu prüfen. Erst mit diesen Angaben lässt sich der Vorteil für Mietparteien und Eigentümerschaft getrennt ausweisen.
Der Dach-Check auf kilowattwerk.ch liefert eine erste Einschätzung. Für eine Eigentümerversammlung sollte die anschliessende Offerte den vereinbarten Preis, die Abrechnung und die Nutzenverteilung im Haus ausdrücklich zeigen.