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Dachfläche, Stromverbrauch und Lastprofil zeigen, welches Modell wirtschaftlich passt.
Solar-Contracting aus der Ostschweiz
KiloWattWerk plant, finanziert und betreibt Solaranlagen mit Speicher auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften. Sie stellen die Dachfläche bereit. Wir machen daraus lokal nutzbare Energie.
01 / DAS MODELL
Die Eigentümerschaft investiert 0 CHF; KiloWattWerk AG finanziert, baut und betreibt die Anlage und ermöglicht die Nutzung von lokalem Solarstrom im Gebäude. Dafür stellt sie uns geeignete Dachflächen langfristig und ohne Dachentgelt zur Verfügung. Wir übernehmen Investition und Betriebsrisiko. Der produzierte Strom wird zuerst im Gebäude genutzt, intelligent gespeichert und nur als Überschuss ins Netz eingespeist.
PREISLOGIK
Pauschale Obergrenze bei Miet- und Pachtverhältnissen im vZEV. Der definitive Tarif wird projektspezifisch geprüft. Bei einem EVG- oder vEVG-Praxismodell gelten Tarif, Rabatt und Gebühren des zuständigen Netzbetreibers.
Der Vertrag regelt Dachnutzung, Anlageneigentum und -betrieb, Solarstrompreis, Abrechnung, Sanierung, Rechtsnachfolge und Übergabe für 20 bis 25 Jahre. Markt- und Gesetzesänderungen werden über eine Anpassungsklausel aufgefangen; auch die Kaufoption wird darin festgehalten.
Vertragsfragen ansehen02 / STROMPREIS & ABRECHNUNG
Im vZEV wird der lokal produzierte Solarstrom zu einem vertraglich festgelegten Preis abgerechnet. Bei Miet- und Pachtverhältnissen liegt dieser pauschal bei höchstens 80 Prozent des vergleichbaren externen Standardstromprodukts. Den definitiven Tarif prüfen und dokumentieren wir für jedes Gebäude.
Die Messlösung unterscheidet Solarstrom, Netzbezug und eine allfällige Speichernutzung. KiloWattWerk organisiert im Contracting die Messung und Abrechnung und kann dafür einen spezialisierten Abrechnungsdienst einsetzen. Die Verbraucher erhalten eine nachvollziehbare Abrechnung; Reststrom, Netznutzung und weitere Gebühren werden transparent ausgewiesen.
Beim EVG- oder vEVG-Modell gelten Preis, Rabatt, Gebühren und Abrechnungsablauf des zuständigen Netzbetreibers. Vor Vertragsbeginn legen wir offen, welches Modell am Standort verfügbar ist, wer die Rechnung stellt und welcher Preis tatsächlich zur Anwendung kommt.
03 / DAS ENERGIESYSTEM
Das zentrale Energie-Cockpit verbindet alle Anlagen, Speicher und Lasten. Es überwacht Leistung und Ertrag, erkennt Abweichungen und liefert die Grundlage für eine nachvollziehbare Abrechnung.
04 / VOM DACH ZUM BETRIEB
Nach der Dach- und Verbrauchsprüfung planen wir die Anlage und das Vertragsmodell, bauen nach der Einigung und übernehmen anschliessend Betrieb, Messung und Abrechnung.
Dachfläche, Stromverbrauch und Lastprofil zeigen, welches Modell wirtschaftlich passt.
Wir planen Anlage, Speicher, Preisformel und Betriebsmodell für Ihre Liegenschaft.
KiloWattWerk finanziert und realisiert die Anlage inklusive Mess- und Abrechnungslösung.
Wir überwachen Ertrag, Speicher und Lasten und kümmern uns um den laufenden Betrieb.
DIGITALER DACH-CHECK
Wir verbinden die Gebäudeadresse mit Schweizer Dach-, Sonnen- und historischen Wetterdaten. Danach brauchen wir nur noch den Verbrauch und dessen Verteilung auf Tag und Nacht.
05 / KLARHEIT VOR DEM BAU
KiloWattWerk trägt während der gesamten Vertragsdauer von 20 beziehungsweise 25 Jahren sämtliche Kosten der PV-Anlage und Batterie: Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb, Wartung, Reparaturen, Ersatz, Monitoring und Anlagenversicherung. Allgemeine Arbeiten am Gebäude sowie vom Eigentümer verursachte Schäden sind davon ausgenommen.
Beim vZEV wird der lokale Strompreis vertraglich innerhalb der gesetzlichen Preisgrenzen festgelegt; bei Miet- und Pachtverhältnissen gilt pauschal höchstens 80 Prozent des vergleichbaren externen Standardstromprodukts. Beim EVG- oder vEVG-Praxismodell bestimmen das Produkt und die jeweils gültigen Bedingungen des Netzbetreibers Rabatt, Gebühren und Abrechnung.
Der Vertrag regelt Rechtsnachfolge, Leerstände und Wechsel der Teilnehmenden. Messung und Abrechnung werden so aufgebaut, dass Veränderungen im Gebäude administrativ beherrschbar bleiben.
Frühestens nach fünf Jahren kann eine Kaufoption greifen, wenn der vergleichbare Netzbezugspreis unter dem vertraglichen Solarstrompreis liegt. Der Kauf erfolgt zum dann ermittelten Marktwert. Nach Vertragsende geht die Anlage gemäss vereinbarter Übergaberegelung an die Eigentümerschaft über.
Planbare Arbeiten werden früh koordiniert. Zuständigkeiten, Kosten und Termine für Demontage und Wiederaufbau werden bereits im Dachnutzungs- und Contractingvertrag geregelt.
Erste Projekte in der Ostschweiz
Wir bauen aktuell unser erstes Projektportfolio auf und prüfen Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeliegenschaften ab rund 45 kWp Potenzial.
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